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   BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96   

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https://dejure.org/1997,2297
BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96 (https://dejure.org/1997,2297)
BSG, Entscheidung vom 13.03.1997 - 11 RAr 79/96 (https://dejure.org/1997,2297)
BSG, Entscheidung vom 13. März 1997 - 11 RAr 79/96 (https://dejure.org/1997,2297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitslosenhilfe - Grundstück - Einnahmen - Instandhaltungskosten - Absetzen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 1998, 46
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 85/85

    Verlustausgleich - Angehörigeneinkommen

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96
    Dies hat das BSG für Streitigkeiten über die Höhe von Sozialleistungen - auch für die Alhi - wiederholt angesprochen (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15).

    Die Neufassung dieser Vorschrift hat den Sinn, den Einkommensbegriff für die Alhi gegenüber dem Steuerrecht eigenständig zu gestalten und einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten auszuschließen (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7 m.w.N.).

  • BSG, 24.08.1988 - 7 RAr 36/87

    Richterliche Prüfungspflicht - Arbeitslosenhilfe - Höhe - Freibetrag

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96
    Dies hat das BSG für Streitigkeiten über die Höhe von Sozialleistungen - auch für die Alhi - wiederholt angesprochen (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5; BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15).

    Zur Berechnung der Alhi sind deshalb die für die Nettollohnersatzquote, das Arbeitsentgelt, die Leistungsgruppe und das anzurechnende Einkommen erheblichen Tatsachen festzustellen und bei der Anwendung der erwähnten Berechnungsvorschriften zu berücksichtigen (BSG SozR 4100 § 136 Nr. 5).

  • BSG, 12.06.1992 - 11 RAr 75/91

    Verlustausgleich - Ausschluß - Arbeitslosenhilfe - Fiktives Einkommen -

    Auszug aus BSG, 13.03.1997 - 11 RAr 79/96
    Die Neufassung dieser Vorschrift hat den Sinn, den Einkommensbegriff für die Alhi gegenüber dem Steuerrecht eigenständig zu gestalten und einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten auszuschließen (BSG SozR 4100 § 138 Nr. 15; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 7 m.w.N.).
  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Während das Bundessozialgericht (BSG) früher die Auffassung vertrat, dass der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren weder einem Grundurteil noch einer Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich sei (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54), hat es später diese Auffassung aufgegeben und den Erlass eines Grundurteils in einem Höhenstreit zugelassen, dabei aber eine umfassende Aufklärung zu Grund und Höhe des Anspruchs verlangt (BSGE 88, 299, 300 = SozR 3-4300 § 137 Nr. 1 S 2; BSGE 94, 109 ff RdNr 5 = SozR 4-4220 § 3 Nr. 1).
  • LSG Thüringen, 27.02.2003 - L 3 AL 140/01
    Die Neufassung dieser Vorschrift hatte den Sinn, den Einkommensbegriff für die Arbeitslosenhilfe gegenüber dem Steuerrecht eigenständig zu gestalten und einen Verlustausgleich zwischen verschiedenen Einkommensarten auszuschließen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 m. w. N.).

    Es kommt auf einen finalen Bezug zwischen notwendigen Aufwendungen und Einnahmen (nicht Vermögensbildung) an (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).

    Denn die Nutzung eines Grundstücks ist sowohl in rechtlicher wie in wirtschaftlicher Hinsicht teilbar (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).

    Vielmehr fordert § 194 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III einen konkreten finalen Zusammenhang zwischen zu berücksichtigenden Einnahmen und für diese notwendige Aufwendungen (vgl. BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).

  • BSG, 04.11.1999 - B 7 AL 76/98 R

    Keine Neuberechnung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe ab 1.1.1997

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).
  • BSG, 09.08.2001 - B 11 AL 15/01 R

    Arbeitslosenhilfeanspruch - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung -

    Bei vom Einkommen abzusetzenden Belastungen ist das BSG bereits entsprechend verfahren (BSGE 45, 60, 66 = SozR 4100 § 139 Nr. 2; BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 72/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

    Ob allerdings die Ansicht aufrechterhalten bleiben kann, daß ein Grundurteil bei einem Höhenstreit gemäß § 130 SGG, also eine Verurteilung zu einer höheren Leistung dem Grunde nach, unzulässig ist (so BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54; aA BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 22 S 78; zum Problem vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72 und SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 52 f), bedarf keiner Entscheidung.

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (abzusetzende Aufwendungen vom Einkommen des Ehegatten der Klägerin) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - bzw ab 1. Januar 1995 durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 - BGBl I 1014 - erhalten hat) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54 mwN).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

  • LSG Hessen, 12.07.2006 - L 9 AS 69/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Absetzung von

    Bereits die Arbeitslosenhilfe diente als subsidiäre Sozialleistung nicht der Vermögensbildung (BSG vom 13. März 1997 - 11 RAr 79/96 -), und auch in der Sozialhilfe als einer Notfallhilfe war für eine Vermögensbildung regelmäßig kein Platz (Bundesverwaltungsgericht vom 5. Oktober 1972 - V C 50.71 -).
  • BSG, 07.09.2000 - B 7 AL 82/99 R

    Tarifvertragliche Überbrückungsbeihilfe, keine Einkommensanrechnung bei der

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72; SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

    Ob allerdings die Ansicht aufrechterhalten bleiben kann, daß ein Grundurteil bei einem Höhenstreit gemäß § 130 SGG, also eine Verurteilung zu einer höheren Leistung dem Grunde nach, unzulässig ist (so BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54; aA BSG SozR 2200 § 1241 Nr. 22 S 78; zum Problem vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 S 72 und SozR 4100 § 138 Nr. 14 S 52 f), bedarf keiner Entscheidung.

  • LSG Hessen, 04.03.1998 - L 6 AL 935/95

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Vermögensverwertung - Hausgrundstück -

    Bei der Feststellung des anrechenbaren Einkommens des Klägers aus Vermietung und Verpachtung seines Hausgrundstückes wird die Beklagte zu berücksichtigen haben, daß § 138 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 AFG die Möglichkeit eröffnet, Aufwendungen vom Einkommen abzusetzen, die dem Erwerb, der Sicherung und der Erhaltung des anrechenbaren Einkommens dienen (Bundessozialgericht, Urteil vom 13. März 1997, Az.: 11 RAr 79/96 in NZS 1998, 46 ff.).

    Wie das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 13. März 1997 (a.a.O.) ausführt, können nur die notwendigen Aufwendungen im Rahmen des § 138 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 AFG berücksichtigt werden, die in einem konkreten finalen Zusammenhang zu den zu berücksichtigenden Einnahmen stehen.

  • BSG, 22.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Bemessung der Höhe des Anspruchs auf Arbeislosenhilfe - Vom Einkommen des

    Dies bedeutet, daß nicht nur über einzelne Berechnungselemente (abzusetzende Aufwendungen vom Einkommen des Ehegatten der Klägerin) zu entscheiden ist, sondern der der Klägerin zustehende Alhi-Zahlbetrag nach Bemessungsentgelt (Arbeitsentgelt) iS des § 136 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 136 durch das Beschäftigungsförderungesetz 1994 vom 26. Juli 1994 - BGBl I 1786 - erhalten hat), Leistungsgruppe (§§ 136 Abs. 3 Satz 2, 111 Abs. 2 AFG), Nettolohnersatzquote (§ 136 Abs. 1 AFG) und zu berücksichtigendem Einkommen - § 138 Abs. 2 AFG (hier idF, die § 138 durch das Erste Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms vom 21. Dezember 1993 - BGBl I 2353 - bzw ab 1. Januar 1995 durch das Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit vom 26. Mai 1994 - BGBl I 1014 - erhalten hat) zu ermitteln ist (vgl nur BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54 mwN).

    Der Höhenstreit im sozialgerichtlichen Verfahren ist aber grundsätzlich keiner gesonderten Entscheidung über einzelne Berechnungselemente zugänglich, wie sie § 113 Abs. 2 Satz 2 Verwaltungsgerichtsordnung für das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet (BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 10 S 54).

  • BSG, 27.05.2003 - B 7 AL 6/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - keine

  • LSG Bayern, 18.12.2008 - L 8 AL 198/97

    Sozialgerichtliches Verfahren - Höhenstreit - Anwendung des § 96 SGG -

  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2002 - L 13 AL 833/02

    Zulässigkeit der Anschlussberufung im sozialgerichtlichen Verfahren,

  • BSG, 21.01.1999 - B 11 AL 49/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommensanrechnung - hypothetische

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2003 - L 9 AL 58/02

    Arbeitslosenversicherung

  • SG Leipzig, 22.08.2005 - S 16 AS 350/05

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch Zweites

  • SG Schleswig, 01.04.2005 - S 3 AS 83/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Eigenheimzulage

  • LSG Bayern, 15.12.1998 - L 8 AL 288/97

    Absetzbarkeit von Mieteinahmen eines Arbeitslosenhilfeempfängers als notwendige

  • LSG Baden-Württemberg, 21.05.2003 - L 5 AL 1796/02
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2004 - L 7 AL 84/03
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